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Altbau-Elektrik sanieren

Alte Stoffkabel, Schraubsicherungen und fehlende FI-Schalter? Wir sanieren die Elektrik in Ihrem Altbau – sicher, sauber und normgerecht.

Altbau-Erfahrung

Wiesbaden, Mainz & Frankfurt.

Minimalinvasiv

Wenig Dreck, wenig Aufwand.

Sicher nach DIN VDE

FI-Schalter, neue Leitungen.

Elektrik im Altbau – wann wird es gefährlich?

Wiesbaden ist eine Altbau-Stadt: Gründerzeit, Jugendstil, Nachkriegsbauten – in vielen Häusern stammt die Elektrik noch aus den 60er- oder 70er-Jahren. Damals gab es keine FI-Schutzschalter, wenige Steckdosen pro Raum und Leitungen mit Stoffummantelung, die heute brüchig und brandgefährlich sind.

Das Problem: Von außen sieht man das oft nicht. Die Leitungen liegen in der Wand, der Sicherungskasten ist im Keller und solange alles funktioniert, denkt niemand daran. Aber ein veralteter Stromkreis, der mit Wasserkocher, Geschirrspüler und Mikrowelle gleichzeitig belastet wird, ist ein ernstes Sicherheitsrisiko.

Was wir in Altbauten häufig finden

Stoffkabel & alte Leitungen

Leitungen mit Stoffisolierung aus den 50er–70er Jahren sind brüchig und brandgefährlich. Sie müssen komplett ersetzt werden – eine Reparatur ist nicht möglich.

Kein FI-Schutzschalter

Ohne FI-Schalter (RCD) gibt es keinen Schutz vor Stromschlag – besonders gefährlich in Bad und Küche. Die Nachrüstung ist in den meisten Fällen ohne große Umbauarbeiten möglich.

Klassische Nullung (TN-C)

In alten Anlagen war Null- und Schutzleiter ein gemeinsames Kabel. Das ist heute verboten und verhindert den Einbau eines FI-Schalters. Eine Umrüstung auf das moderne TN-S-System ist zwingend nötig.

Zu wenig Steckdosen

Zwei Steckdosen pro Raum waren früher Standard – heute braucht allein das Wohnzimmer mindestens sechs. Mehrfachsteckdosen sind eine Notlösung und erhöhen das Brandrisiko durch Überlastung.

Alter Zählerschrank

Schraubsicherungen, kein Überspannungsschutz, kein Platz für weitere Stromkreise. Bei einer Sanierung wird der Zählerschrank in der Regel gleich mit erneuert.

Fehlende Potentialausgleich

In vielen Altbauten fehlt der Potentialausgleich – die Verbindung aller metallischen Teile (Wasser, Gas, Heizung) mit der Erdung. Das ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Komplett oder schrittweise sanieren?

Nicht immer muss gleich die komplette Elektrik raus. Je nach Zustand der vorhandenen Installation gibt es zwei Wege:

Komplettsanierung: Alle Leitungen raus, neue Kabel rein, neuer Zählerschrank, neue Steckdosen und Schalter. Sinnvoll bei Stoffkabeln, klassischer Nullung oder wenn Sie ohnehin renovieren. Ergebnis: Anlage wie im Neubau.

Teilsanierung: FI-Schalter nachrüsten, einzelne Stromkreise erneuern, zusätzliche Steckdosen setzen. Sinnvoll wenn die Grundsubstanz noch in Ordnung ist, aber punktuell nachgebessert werden muss.

Was bei Ihnen sinnvoll ist, klären wir mit einem E-Check – der zeigt den genauen Zustand Ihrer Anlage.

Stoffkabel NYM 3×1,5 FI Nachrüstung Mehr Steckdosen

Häufige Fragen zur Altbau-Elektrik

Typische Zeichen: Schraubsicherungen im Keller, nur zwei Steckdosen pro Raum, kein FI-Schutzschalter im Sicherungskasten, flackernde Lampen oder ein regelmäßiges Auslösen der Sicherung bei mehreren Geräten gleichzeitig.
Nicht unbedingt. Bei einer Komplettsanierung müssen die Wände geöffnet werden, ja. Bei einer Teilsanierung nutzen wir oft bestehende Kabelwege oder verlegen Aufputz-Kanäle. In Altbauten mit hohen Decken gibt es oft kreative Lösungen.
Ja, wenn Ihre Anlage bereits über ein Drei-Leiter-System verfügt (Phase, Neutralleiter, Schutzleiter). Bei klassischer Nullung (Zwei-Leiter) muss zumindest teilweise umverdrahtet werden.
Das hängt stark vom Zustand und Umfang ab. Nach einer Bestandsaufnahme erstellen wir ein verbindliches Festpreisangebot – so wissen Sie vorher genau, was auf Sie zukommt.
Ja, auch in denkmalgeschützten Gebäuden lässt sich die Elektrik modernisieren. Wir arbeiten minimalinvasiv und stimmen die Arbeiten bei Bedarf mit der Denkmalbehörde ab. Aufputz-Installationen mit hochwertigen Kanälen sind oft eine gute Lösung.
Ein E-Check-Protokoll dokumentiert Mängel offiziell. Mit diesem Dokument können Sie Ihren Vermieter auffordern, die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen. In schweren Fällen kann sogar eine Mietminderung gerechtfertigt sein.

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